In diesem Beitrag wollen wir Licht ins Dunkle um die Studienfinanzierung in den Niederlanden bringen. Das niederländische Äquivalent zum Bafög steht zwar auch deutschen Studenten offen, jedoch sind daran strenge Voraussetzungen gebunden.
Wie sieht die niederländische Studienfinanzierung aus?
Die niederländische Studienfinanzierung hat sich erst vor Kurzem radikal verändert. Nunmehr (für Studenten ab 01. September 2015) ist die Studienfinanzierung primär ein Darlehen, dass an den Studenten ausgezahlt wird und nach dem Studium zurückgezahlt werden muss. Die Höhe der Studienfinanzierung ist nach diesem Model nicht mehr fest. Das absolute Maximum pro Monat in September bis Dezember 2015 ist 1016,71 €, darin sind aber 162,58 € Semestergebührenkredit (Collegegeldkrediet) mitberechnet. Der Rest setzt sich aus Darlehen und ergänzender Förderung (Aaanvullende beurs) zusammen. Letztere muss bei einem erfolgreichen Studienabschluss binnen 10 Jahren nicht zurückgezahlt werden. Das Gleiche gilt für das Semesterticket, dass im Rahmen der Studienfianzierung ausgegeben wird. Dieses wird zunächst als Darlehen mit aufgenommen, muss jedoch dann nicht abbezahlt werden, wenn der Student binnen 10 Jahren sein Studium abschließt.
Zum Vergleich: Bis September 2015 erhielten Studenten die Zuhause wohnten etwa 100 €, Studenten die außer Haus wohnten rund 280 € pro Monat vom niederländischen Staat „geschenkt“. Dazu kam noch das gratis Semesterticket für die Gesamten Niederlande.
Die DUO (Dienst Uitvoering Onderwijs)
Ausführendes Organ der Studienfinanzierung in den Niederlanden ist die DUO. Bei dieser finden Sie umfassende Informationen zur Studienfinanzierung, Voraussetzungen und den jeweiligen Darlehensbedingungen etc. Die DUO ist auch die Stelle bei der Sie den Antrag auf Studienfinanzierung abgeben müssen! Also nicht bei Niederlande Tipps 😉 Die Seite der DUO ist finden Sie hier: http://www.duo.nl/particulieren/student-hbo-of-universiteit/studiefinanciering/weten-hoe-het-werkt.asp
Als deutscher Student auch Studienfinanzierung in den Niederlanden erhalten?
Haben Sie als EU-Bürger (Deutscher Staatsbürger) nicht die niederländische Nationalität können Sie ebenso wie niederländische Studenten die niederländische Studienfinanzierung erhalten. Das geht ganz einfach wenn Sie bereits 5 Jahre in den Niederlanden gewohnt haben, haben Sie dies nicht müssen Sie die besondere Voraussetzungen erfüllen.
Bereits bei dem alten Model hatte die DUO auf Ihrer Seite das „Nationaliteitenschema“ um deutschen Studenten zu zeigen, ob sie Recht auf Studienfinanzierung haben oder nicht. Dabei handelt es sich um ein Programm, dass die Eingaben des Studenten prüft und anschließend anzeigt ob ein Recht besteht oder nicht. Wer sich mit der Seite der DUO auseinander gesetzt hat, wird erkennen, dass dieses Programm ungewöhnlich für die DUO ist. Normalerweise informiert die DUO über alles sehr transparent, nur die Voraussetzungen die Ausländer erfüllen müssen um ein Recht auf Studienfinanzierung in den Niederlanden zu haben werden auf dieser Seite nicht offen dargestellt. Sie können erst durch Schlussfolgerung aus dem Programm erschlossen werden. Aber auf Niederlande Tipps erfahren Sie die Voraussetzung, die erfüllt werden muss, ganz transparent…
Voraussetzung: Ihr müsst im Monat mindestens 56 Stunden in den Niederlanden arbeiten. (Werden wir im September 2015 noch einmal prüfen!)
Bei dieser Voraussetzung geht es darum nachzuweisen, migrierender Arbeitnehmer/Berufstätiger zu sein. Dies kann sowohl als Arbeitnehmer, Freelancer oder Selbständiger. Bei letzteren sind die Voraussetzungen an eure Dokumentation jedoch höher als bei einer nichtselbständigen Tätigkeit, oder anders gesagt es ist lästig und wird einem nicht gerade leicht gemacht. Nichts destotrotz ist es möglich ein Gewerbe in den Niederlanden anzumelden und damit auf die 56 Stunden zu kommen. Die Gewerbeanmeldung in Holland kostet Nix und muss bei der KVK durchgeführt werden. Die genauen Studen die Ihr macht müsst ihr nachvollziehbar belegen und nachweisen das Ihr auch Geld verdient.
Die 56 Stunden müsst Ihr übrigens so sehen, dass Ihr für diesen Zeitraum eingestellt werdet es ist wichtig, dass Ihr diese Zeiten im Jahresdurchschnitt erreicht. Wenn Ihr mal zwei Wochen im Urlaub seit ist das ansich kein Problem.
Was noch? – ein Gedankengang für Studenten
Wenn Ihr in den Niederlanden arbeitet, dann müsst ihr euch in den Niederlanden versichern und steuern zahlen. Der Mindestlohn in den Niederlanden beträgt etwas um die 10 € => wenn Ihr 56 Stunden arbeitet habt ihr brutto etwa 560 €, nach dem alten Model lagt ihr damit noch knapp unter dem was Ihr verdienen durftet. Nach dem neuen Model scheint es diese Begrenzung nicht mehr zu geben. (harrt noch einer Überprüfung)
Wenn Ihr nach Holland zieht meldet euch gleich bei der Gemeinde an! Je früher ihr euch anmeldet dest früher sind 5 Jahre vorbei und Ihr braucht nicht mehr in Holland arbeiten. Die Studienfinanzierung kann euch dann im Master weiter helfen oder einen zweiten ermöglichen…
Seit immer nett und freundlich zu den Leuten von der DUO, die wollen euch zwar in der Regel kein Geld geben, aber wenn die nein Sagen gibts nur was nach einer erfolgreichen Klage…
Wir werden dieses Gedankengang bei Zeiten ergänzen und hoffen, dass diese Praxis bald europarechtswidrig ist.
Anmerkung: Dieser Beitrag verfolgt nicht das Ziel abschließend zu informieren. Es ist eine in Kürze zusammengestellte Einführung für unsere Leser zu diesem nicht uninteressanten Themenkomplex.